Gartenarbeiten von der Steuer absetzten? So geht`s.
Garten planen, bauen oder pflegen lassen: Wenn Sie einen Dienstleister beauftragen, können Sie einige Kosten steuerlich geltend machen. Ob ein vorhandener Garten umgestaltet oder ein neuer angelegt wird, ist für den steuerlichen Abzug ohne Belang (Aktenzeichen: BFH, VI R 61/10).
Haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen
Man kann generell zwei Steuerboni ausschöpfen, das gilt sowohl für Eigentümer als auch für Mieter, die Gartenarbeiten in Auftrag geben. Der Fiskus macht dabei einen feinen Unterschied:
- Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen werden übliche Gartenpflegearbeiten, wie Rasenmähen, Hecken schneiden und ähnliche Arbeiten gerechnet. Diese sind bis zum Höchstbetrag von 20.000 Euro begünstigt und mit 20 Prozent abziehbar, also 4.000 Euro.
- Zu den Handwerkerleistungen werden beispielsweise Erd- und Pflanzarbeiten, Maßnahmen der Gartengestaltung, Anlegen eines Steingartens oder Pflasterarbeiten auf dem Wohngrundstück gerechnet. Derartige Arbeitskosten sind bis zum Höchstbetrag von 6.000 Euro begünstigt und mit 20 Prozent abziehbar, also 1.200 Euro.
Was muss man beachten?
In jedem Fall müssen Gartenbesitzer dem Finanzamt auf Nachfrage die Rechnungen und Zahlungsnachweise vorlegen. Damit Sie den Steuerbonus in vollem Umfang nutzen können, achten Sie bitte auf folgende Punkte:
- Es werden nur Rechnungen anerkannt, in denen die gesetzliche Mehrwertsteuer ausgewiesen ist.
- Abzugsfähig sind jeweils die Arbeits-, nicht die Materialkosten. Beides muss in der Rechnung klar getrennt sein.
- Rechnungsbeträge müssen von einem Bankkonto an den Empfänger überwiesen werden, Barzahlungen werden nicht anerkannt.
Wir helfen gern beim Sparen. Wir kennen die Punkte, die zu beachten sind, damit Sie auch tatsächlich den Steuerbonus nutzen können.